Imperiales Gesetzbuch V. 2.0
Copyright by Abbadon Productions 2013
Vorwort:
Diese Version 2.0 des Imperialen Gesetzbuches vom 26. Februar 2013 ersetzt mit sofortiger Wirkung die ursprüngliche Version des Imperialen Gesetzbuches vom 5. November 2010.
Präambel:
Das Imperiale Gesetzbuch stellt die legitimierte Verfassung und das zentrale Rechtsdokument des Imperiums dar. Soweit nicht durch zusätzliche Imperiale Erlässe anders verlautet, ist das Imperiale Gesetzbuch in Abwesenheit des Imperators die höchste juristische Instanz.
Das Imperium ist eine exterritoriale, totalitäre und antidemokratische Organisation, deren festgelegtes primäres Ziel die Assimilierung sämtlicher festgeschriebener originärer Völkerrechtssubjekte und die Integration ihres omnipotenten Regenten in das entstandene Machtvakuum zum Zwecke der Perfektionierung der humanitären Situation auf dem Planeten Erde ist. Das Imperium hat trotz seiner Exterritorialität völkerrechtliche Relevanz und besitzt daher selbst Staatscharakter, welcher mit definierten Unternehmensstrukturen symbiotisch verbunden ist.
Allgemeines
§1 – Imperialer Status
1. Das Imperium bildet bei der objektiven wie subjektiven Bewertung einer Entscheidung jeglicher Art sowohl unter ethischen als auch unter unethischen Gesichtspunkten die höchste Instanz.
2. Das Wohl des Imperiums hat bei Prioritätskonfusionen immer die höchste Priorität.
§2 – Das Wohl des Imperiums
1. Das Wohl des Imperiums ist definiert als die Summe aller Entscheidungen und Beschlüsse, die dem in der –> Präambel formulierten Ziel des Imperiums dienlich sind.
2. Das Wohl des Imperiums hat Vorrang vor dem eigenen Wohl.
3. Das Wohl des Imperiums hat Nachrang vor dem Wohl des Imperators.
§3 – Der Imperator
1. Das Imperium wird durch den Imperator regiert, kontrolliert und dirigiert.
2. Lord Abbadon ist der Imperator des Imperiums.
3. Dieser Fakt ist nicht zu ändern.
4. Seht es ein.
§4 – Befugnisse des Imperators
1. Der Imperator hat die absolute Macht über Seelen, Geister und Körper aller Mitglieder des Imperiums.
2. Die Befugnisse des Imperators sind nur und ausschließlich durch die Befugnisse des Imperators selbst begrenzt.
3. Die Befugnisse des Imperators sind unbegrenzt.
§5 – Untergebenenstatus
1. Als Untergebener ist zu betrachten, wer
a. unterworfen wurde,
b. sich selbst unterworfen hat,
oder
c. Von mindestens einem weiteren Untergebenen beim Ausführen der Imperialen Pose beobachtet wurde. Hierzu zählt auch die Anfertigung von Fotografien oder Videos.
2. Alle Untergebenen gemeinsam bilden die Imperiale Bürgerschaft.
3. Jeder Untergebener erhält durch seine Unterwerfung die Imperiale Staatsbürgerschaft.
4. Jeder Untergebener erhält durch seine Unterwerfung eine unbefristete Vollzeitstelle als „Untergebener“ bei Abbadon Productions.
5. Jeder Untergebene verzichtet gemäß §2 Satz 2 IGB freiwillig auf seine sich hieraus ergebenden Vergütungsansprüche.
§6 – Das Imperium
1. Das Imperium entspricht der in der → Präambel beschriebenen Definition und besitzt sowohl Unternehmens – als auch Staatscharakter.
2. Das Imperium steht für Liebe, Toleranz und Selbstverwirklichung und unterstützt jegliche Bestrebungen seiner Staatsbürger in diese Richtung.
3. Das Imperium lehnt Rassismus, Intoleranz, Diskriminierung sowie Clowns strikt ab und hält diese Grundübel der Menschheit für seine erklärten Feinde.
4. Das Imperium akzeptiert, dass bis das ultimative Ziel der Weltherrschaft erreicht ist, die Gesetze der noch bestehenden Staaten gültig sind und wird diese innerhalb dieses Zeitraumes einhalten. Nach der Eroberung der Welt, wird ein weltweit gültiger, neuer Gesetzesentwurf verfasst.
5. Es ist den Staatsbürgern des Imperiums nicht gestattet, Gewerkschaften zu gründen. Beschwerden sind umgehend an den Imperator persönlich zu richten.
6. Staatsbürger des Imperiums dürfen innerhalb des Imperiums heiraten.
6.1. Die Wahl des Ehepartners ist nicht auf Geschlecht oder Spezies begrenzt.
6.2. Die Wahl der Ehepartner ist nicht limitiert. Polygamie wird akzeptiert.
6.3. Trauungen werden vom Imperator vorgenommen und durch eine Heiratsurkunde beglaubigt.
6.4. Scheidungen werden vom Imperator vorgenommen und kosten pro zu scheidendem Ehepartner 4 Euro. Diese Einnahmen fließen in den Imperialen Welteroberungsfonds.
7. Streit und Zwist innerhalb des Imperiums wird umgehend durch andere Untergebene beigelegt
§7 – Der Imperiale Welteroberungsfonds
1. Der Imperiale Welteroberungsfonds ist das zusammengelegte Vermögen bestehend aus dem Firmenbesitz von Abbadon Productions sowie der Imperialen Schatzkammer.
2. Sämtliche Einnahmen des Imperiums kommen dem Imperialen Welteroberungsfonds zugute.
3. Sämtliches Vermögen des IWF darf nur für die in der → Präambel ausformulierten Ziele eingesetzt werden.
§8 – Feinde des Imperiums
1. Als Feind des Imperiums ist anzusehen, wer unternimmt, den inneren Bestand oder die verfassungsmäßige Ordnung des Imperiums zu zerstören, hierzu Beihilfe leistet, oder im Wissen um geplante diesbezügliche Aktivitäten nicht eingreift oder Meldung leistet.
1.1. Diese beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf: Rebellen, Spione, Hater, Clowns und Pandabären.
2. Feinde des Imperiums sind aufs Härteste zu bekämpfen.
3. Waffen des Imperiums sind Liebe, Zuneigung, Kuscheleien, Gehirn und Gebäck.
4. Gewalt, Hass, Missgunst und Beleidigungen sind die Waffen der geistig Armen und dürfen von Untergebenen nicht eingesetzt werden.
4.1. Eine Ausnahme hiervon sind Clowns, bei denen sich Beleidigungen und Gewalt als am effektivsten erwiesen haben.
Staatsorganisation
§9 – Die Ministerien
1. Das Imperium ist in 13 voneinander unabhängige Ministerien unterteilt.
2. Jedes Ministerium wird von einem Ersten und einem Zweiten Minister geleitet.
2.1. Der Zweite Minister ist der Stellvertreter des Ersten Ministers.
3. Ministerposten werden ausschließlich durch den Imperator vergeben, genommen, verschenkt, verliehen oder sonstwie zugeteilt.
4. Jeder Staatsbürger des Imperiums, darf, muss aber nicht, sich frei und nach seiner Eigenen Entscheidung einem der 13 Ministerien zuteilen.
§10 – Befugnisse der Minister
1. Jeder Minister ist innerhalb seines Ministeriums nur dem Befehl des Imperators verpflichtet.
2. Jeder Minister hat die Kontrolle über ausschließlich sein Ministerium.
3. Die administrativen Befugnisse der Minister dürfen nicht im Widerspruch zum Imperialen Gesetzbuch stehen.
4. Minister dürfen, müssen aber nicht, eigene Verfassungen für ihre Ministerien aufstellen. Diese haben im Einklang mit dem IGB zu stehen, und sind dem Imperator zur Prüfung vor Inkrafttreten vorzulegen.
§11 – Der Hohe Rat
1. Die 13 Ersten Minister bilden gemeinsam mit dem Imperator den Hohen Rat.
1.1 In Abwesenheit des Ersten Ministers, wird dessen Sitz vom Zweiten Minister eingenommen.
2. Der Hohe Rat beschließt besonders wichtige Beschlüsse.
2.1. Welche Beschlüsse als “Besonders wichtige Beschlüsse” zu werten sind, obliegt der Entscheidung des Imperators.
3. Die Minister haben innerhalb des Hohen Rates ausschließlich beratende Funktion.
4. Besonders wichtige Beschlüsse werden unter der Formel “Durch Beschluss des Hohen Rates und seiner imperialen Exzellenz Lord Abbadon” veröffentlicht.
§12 – Strafregelung
1. Wer gegen das Imperiale Gesetzbuch, gegen Erlässe des Imperators, oder gegen direkte oder indirekte Anweisungen des Imperators verstößt, begeht Hochverrat.
2. Hochverrat wird mit der Höchststrafe bestraft.
3. Die Höchststrafe ist die Imperiale Exkommunikation.
4. Die Imperiale Exkommunikation untersagt Untergebenen jegliche Kommunikation mit dem Delinquenten. Die Imperiale Exkommunikation darf nur durch den Imperator selbst ausgesprochen werden. Ferner hat der Imperator das Recht, Sträflinge zu de-exkommunizieren, zu re-exkommunizieren und zu de-re-exkommunizieren.
§13 – Gültigkeit dieses Gesetzes
1. Dieses Gesetz hat Gültigkeit von seinem Gründungsdatum, dem 26. Februar 2013, und ist gültig von jenem Datum an bis zu dem Tag, an dem der Imperator es sich anders überlegt.
2. Dies ist unumstößlich.











